Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Bitte beachten Sie das wir nur an Großverbraucher im Raum München und Umgebung (ca. 100 km) liefern.

Es gelten die aktuellen Tagespreise der Firma Hahn.

Angebote, Bestellungen
1. Unsere Angebote sind insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit stets freibleibend.
2. Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt
haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders
schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.
3. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.

Preise, Gewichte
1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.
2. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte öffentliche Abgaben insbesondere Zölle, Abschöpfung, Währungsausgleich anfallen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Gleiches gilt für Untersuchungsgebühren.
3. Maßgebend für unsere Kaufpreisberechnung ist das bei der Verladung festgestellte Gewicht. Normaler Gewichtsschwund während des Transports geht allein zu Lasten des Käufers

Lieferung
Die Ware reist in jedem Falle auf Gefahr des Käufers, auch wenn sie in einem Transportmittel des Verkäufers befördert wird. Eine Frachtvereinbarung wie z.B. „frei Empfangsort“, ist ohne Einfluss auf den Gefahrübergang. Lieferung erfolgt nach Möglichkeit zu dem vorgesehenen Termin. Ein Überschreiten der vereinbarten Lieferzeiten gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Höhere Gewalt, nicht vertretbare Unmöglichkeit oder nicht vertretbares Unvermögen (z.B. Störungen in der Zulieferung, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks usw.) gehen zu Lasten des Käufers.

Zahlung
Zahlungen haben, falls nichts anders schriftlich vereinbart, nach Rechnungstag ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen sowie alle durch Zahlungserinnerungen entstehenden Kosten berechnet.

Eigentumsvorbehalt 
1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. 
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Liefervertrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz.
2. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München. Nach unserer Wahl können wir die Klage auch am Sitz des Kunden erheben.
3. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Gültigkeit
Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.